Bausachverständige Sachverständige für Bauschäden Gebäudeschäden | Immobilienbewertung in Hamburg, Niedersachen, Schleswig Holstein und Bremen
Ankaufberatung von Grundstücken und Gebäuden
Als Sachverständiger für Gebäudeschäden | Immobilienbewertung führen wir eine bautechnische Beratung und Begleitung von Kaufinteressenten bei Objektbesichtigungen durch. Die Leistung umfasst die Prüfung des Zustandes und den Wert von Immobilien für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien.
Auch bei unbebauten Grundstücken ist eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich. Dabei bekommen Sie eine mündliche Einschätzung und falls notwendig ein Angebot für ein schriftliches Gutachten. Bebauungspläne prüfen und klären der Nutzungsmöglichkeiten vor und nach einem Grundstückskauf ist Teil der Beratung.
Baubegleitende Qualitätsüberwachung
Im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle nach TÜV-Standard für den Bauherren oder den Errichter wird die Herstellung der vereinbarten Beschaffenheit und Bauqualität bei Neubau und Sanierung überprüft.
Gutachten über Baumängel und Bauschäden an Gebäuden
Erstellung von schriftlichen Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen und umfangreiche Beratung.
Beweissicherungen
Vor Baubeginn oder während der Bauphase durchzuführende bautechnische Beweissicherung beinhaltet die sachverständige Erfassung und Dokumentation des baulichen Zustands von Gebäuden im Einflussbereich einer Neu- und Umbaumaßnahme.
Messinstrumente und auch die Wärmebildkamera sind ein gutes Instrument, um Bauschäden oder auch Wärmebrücken sichtbar werden zu lassen.
Bauschäden im Bild:
Immobilienbewertung, Wertermittlung, Immobiliengutachten, Marktwertermittlungen
Die Immobilienwertermittlung ist vor allem dann erforderlich, wenn die Immobilie den Eigentümer wechselt. Dies ist beim Kauf und Verkauf, aber auch bei Scheidungsverfahren, Vermögensaufteilungen, Erbauseinandersetzungen oder auch bei Zwangsversteigerungen der Fall.
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahren (einfaches und erweitertes Verfahren)
- Liquidationswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Residualwertverfahren zur Ableitung des Bodenpreises
- Marktwertverfahren
- Beleihungswert-Verfahren (§ 16 Abs. 1+2 Pfandbriefgesetz)
- Discounted-Cash-Flow-Verfahren
- Mietwert-Verfahren
“Bleiben wir wachsam”