Antrag auf Nutzungsänderung Sanierung Umbau

Antrag auf Nutzungsänderung Sanierung Umbau Mehrfamilienhaus ehemalige Apotheke zu Wohnzwecken

Antrag auf Nutzungsänderung ehemalige Apotheke zu Wohnzwecken

Soll eine  genehmigte Bauart eines Gebäudes verändert werden, so wird dies als Nutzungsänderung bezeichnet. Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist beispielsweise in folgenden Umnutzungen gegeben:

  • Ein nicht ausgebauter Dachboden soll zu einem Wohnraum umgebaut werden
  • Ein Büroraum soll zukünftig als Wohnung genutzt werden oder umgekehrt
  • Ein Arztpraxis soll ein Restaurant werden
  • Eine betriebliche Anlage soll um einige Hallen erweitert werden
  • Der Betriebsstandort soll flächenhaft erweitert werden
  • Neubau von Anlagen
  • Produktion mit veränderter Geräuschemissionen

Um die Nutzung ändern zu dürfen, bedarf es gemäß der betreffenden Landesbauordnung („Änderung der genehmigten Nutzungsart“) einer Genehmigung (Bauantrag), wenn an die neue bauliche Anlage in der neuen oder weiteren Nutzung Anforderungen seitens des öffentlichen Baurechts gestellt werden, was in der Regel der Fall ist. Die Genehmigung wird von der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Stadt auf Antrag erteilt.

Der Nutzungsänderungsantrag unterliegt einigen Anforderungen. So muss zunächst für die Nutzungsänderungsgenehmigung ein behördliches Antragsformular, welches bei der Behörde erhältlich ist, ausgefüllt und vom Bauherren sowie vom Antragssteller  persönlich unterschrieben werden. Sie benötigen für die einzureichenden Unterlagen eine Flurkarte, einen Lageplan, Baubeschreibung zu baulichen Änderungen, Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen und auch einen Stellplatznachweis. Ist die Nutzungsänderung gewerblicher Art, ist eine Betriebsstättenbeschreibung erforderlich. Manchmal müssen auch Brandschutz-, Schallschutz- und Standsicherheitsnachweise eingereicht werden.

Weiteres Beispiel zum Antrag auf Nutzungsänderung

 

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